Rahmenbedingungen
> ÖGK - 28,- €
> BVAEB - 40.- €
> SVS - Ab 1. 4. 2020 einheitlich 40.- €. Für vormals SVA-Versicherte (Selbständige) wurde der alte Zuschuss von 21,80 € auf 40 € erhöht. Vormals SVB-Versicherte (Landwirte), die eine
Psychotherapie vor dem 1. 4. 2020 begonnen haben, bekommen den „alten Zuschuss“ von 50 Euro bis Ende 2021.
> LKUF - 47,70 €
> KFL - 90% vom Kassentarif
> KFG - 53.- €
Ich bitte Sie sich für weitere Fragen und Informationen vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse über Rückerstattungsanträge zu informieren, da es regionale Unterschiede gibt!
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